Mitgliedschaft

Mitglied werden

Unser Verein lebt von den Mitgliedern. Wir sind angewiesen auf aktive Mitglieder, die sich für die Ziele unseres Vereins engagieren. Wenn Sie Ihre Erfahrung, Ihr Wissen und Können gerne einbringen möchten, freuen wir uns über Ihre Mitgliedschaft.

Aufnahme in unseren Verein

Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem Vorstand. In unseren Sprechstunden stehen wir Ihnen dafür sehr gerne zur Verfügung. Die Mitgliedschaft in einem Verein bedeutet immer, bewusst einer Gemeinschaft beizutreten und das Vereinsleben aktiv mitzugestalten. Besonders für Familien mit Kindern ist ein Kleingarten eine schöne und preiswerte Gelegenheit, die Natur zu hautnah zu erleben.

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 100,00 Euro, der jährliche Mitgliedsbeitrag in unserem Verein 60,00 Euro. Hinzu kommt noch der Mitgliedsbeitrag für den Stadtverband der Gartenfreunde Herne-Wanne e.V. in Höhe von 12,90 Euro/Jahr und der Mitgliedsbeitrag für den Landesverband in Höhe von 21,50 Euro/Jahr plus eine Rechtsschutzversicherung von 1,30 Euro/Jahr.

Beiträge für Ehegatten werden mit 5,00 Euro/Jahr (Verein), 2,00 Euro/Jahr (Stadtverband) und 1,00 Euro/Jahr (Landesverband) berechnet.

Wichtige Information zur Bewerbung!

Aus gegebenem Anlass und aus rechtlichen Gründen können nur noch schriftliche Bewerbungen berücksichtigt werden dazu gehört:

  • Schriftliche Bewerbung mit persönlichen Angaben
  • Verdienst Nachweise der letzten 3 Monate
  • Einfaches polizeiliches Führungszeugnis

Zuweisung einer Gartenparzelle

Die Zuweisung einer Gartenparzelle setzt eine bestehende Mitgliedschaft in unserem Verein voraus. Sobald dann die „Wunschparzelle“ frei ist, erfolgt die Übergabe an den/die Bewerber.

In den meisten Fällen ist ein Entschädigungsbetrag für die Laube und Anpflanzungen zu zahlen. Die Bodenfläche selbst wird nicht gekauft, sondern lediglich gepachtet. Der Entschädigungsbetrag wird von Wertermittlern nach den Richtlinien der Landesverbände ermittelt und ist an den Vorstand in einer Summe zu zahlen.

Die Pacht beträgt 0,24 Euro pro Quadratmeter und pro Jahr (inklusive Umlage für Freiflächen der Anlage). Hinzu kommen Versicherungsbeiträge für die Laubenversicherung; die Prämienhöhe berechnet sich anhand der Versicherungssumme. Alle fälligen Beträge (Pacht, Mitgliedsbeiträge, Versicherungsprämien) werden einmal jährlich in Rechnung gestellt. Weiterhin wird der persönliche Wasser- und Stromverbrauch in der Jahresrechnung aufgeführt.

Kündigung des Pachtverhältnisses

Das Kleingartenpachtverhältnis zwischen dem Verein und Pächter endet durch schriftliche Kündigung des Pächters mit einer Frist von sechs Monaten, spätestens bis zum dritten Werktag im Juni eines Jahres zum Ablauf des 30.11. desselben Jahres.

Weiterhin kann das Pachtverhältnis enden:

  • Durch einvernehmliche Aufhebung zwischen Verein und Pächter
  • Bei Kündigung durch den Verein nach Maßgabe der §§ 7, 8, 9 Abs. 1 Ziffern 1, 2, 5 Bundeskleingartengesetz
  • Bei Tod des Pächters gem. § 12 Bundeskleingartengesetz

Wertermittlung

Für die Beendigung des Pachtverhältnisses ist eine Wertermittlung nötig. Diese wird von geschulten Wertermittlern nach den Richtlinien des Landesverband Westfalen und Lippe der Kleingärtner e.V. (gültig ab 01.01.2013) durchgeführt.

Bestandteil der Wertermittlung ist die Aufstellung aller Anpflanzungen, die sich im Garten befinden mit der jeweiligen preislichen Bewertung. Weiterhin werden die vorhandene Laube und sonstige Einrichtungen (Wege, Terrasse, etc.) aufgeführt und bewertet.

Etwaige Auflagen wie z.B. die Entfernung von kranken und/oder nicht im Kleingarten zugelassenen Gewächse sowie Bauten sind ebenfalls Bestandteil einer Wertermittlung. Die Entfernung obliegt dem abgebenden Pächter.

Über die Wertermittlung wird eine Niederschrift erstellt und dem Stadtverband vorgelegt. Nach dortiger Prüfung wird diese durch den Vorstand an den abgebenden Pächter ausgehändigt. Dieser hat ab Erhalt der Wertermittlung ein 14-tägiges Widerspruchsrecht gegen die Wertermittlung.

Die Kosten einer Wertermittlung (z. Zt. 80,00 Euro) trägt der abgebende Pächter. Die Wertermittlung hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr.

Rückgabe der Parzelle

Im Idealfall gibt es für die freiwerdende Parzelle einen Interessenten.  In diesem Fall kann eine Übergabe der Parzelle an das neue Mitglied erfolgen. Der Entschädigungsbetrag wird von dem neuen Pächter an den Vorstand geleistet.

Der Vorstand zahlt an den abgebenden Pächter zunächst einen Entschädigungsbetrag, der 90 % der Summe aus der Wertermittlung beträgt.

Für eine eventuelle Beseitigung von Mängeln und Gegenständen, die erst nach dem Zeitpunkt der Wertermittlung erkannt und festgestellt werden, wird für die Dauer von sechs Monaten eine Sicherheitsleistung von 10 %, mindestens jedoch 250,00 Euro der Summe aus der Wertermittlung einbehalten.

Falls kein Nachfolger für den freiwerdenden Garten gefunden werden kann, gilt § 18 der gültigen Satzung.

Gartenordnung

Unsere Kleingärtner-Anlage ist ein Teil des öffentlichen Grüns. Aus diesem Grunde bitten wir darum, dass innerhalb der Anlage kein Fahrrad gefahren wird; ebenso bitten wir darum, Hunde anzuleinen. Das Befahren der Anlage mit Fahrzeugen ist nicht gestattet. Ausnahmen (z. B. für den Transport schwerer Güter) sind jedoch in Absprache mit unserem Obmann bzw. dem Vorstand möglich.

Jeder Kleingärtner ist für die Sauberhaltung des halben Weges vor seinem Garten selbst verantwortlich und sollte diesen bitte stets sauber und unkrautfrei halten.

Die Termine für den Heckenschnitt (gilt nur für Gärten mit Außenhecke) werden rechtzeitig in den Schaukästen und auf unserer Internet-Seite bekannt gegeben. Wir bitten unbedingt um Einhaltung dieser Termine, damit unsere Anlage ein einheitliches Bild bietet.

Unser Verein verfügt über verschiedene Geräte, Maschinen und Werkzeuge, die (zum Teil gegen geringe Gebühr) ausgeliehen werden können. Wenden Sie sich in diesem Fall an unserem Obmann.

Vielleicht planen Sie, einiges im Garten aufzustellen bzw. aufzubauen. Hier bitten wir unbedingt vor Kauf oder Aufstellung zu erfragen, ob dieses eventuell unzulässig bzw. genehmigungspflichtig ist. Dies gilt insbesondere bei Pavillons, Geräteschuppen, Pergolen, Teichen etc. Das Aufstellen von SAT-Anlagen ist grundsätzlich nicht gestattet. Schwimmbecken werden bis zu gewissen Größen geduldet. Das Aufstellen von Trampolin ist ausschließlich auf den Rasenflächen geduldet.

Diese Auflagen sind Vorgaben der Stadt Herne, der Eigentümerin unserer Anlage und jeder sollte –um Kosten, Ärger und Arbeitskraft zu sparen- sein Vorhaben mit unserem Vorstand absprechen.

Wir bitten Sie weiterhin, die Mittagsruhe (Montag bis Samstag in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr) einzuhalten. Anfallende Gartenarbeiten können auch samstags in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr erledigt werden. Ausgenommen davon sind alle Arbeiten, die Lärm verursachen (Rasenmähen, Bohren, Hämmern etc.).

Ausnahme: Während des Heckenschnitts kann an Samstagen durchgehend bis 18 Uhr auch die elektrische Heckenschere benutzt werden.

Diese Regelung gilt vom 1.April bis 30.September.  

An Sonn- und Feiertagen ist absolute Ruhe, jegliches Arbeiten ist untersagt.

Da uns ein gutes nachbarschaftliches und rücksichtsvolles Verhältnis der Gartenfreunde untereinander sehr am Herzen liegt, bitten wir auch beim Musikhören darauf zu achten, dass dieses immer in Zimmerlautstärke geschieht. Bei geplanten Feiern etc. hat sich ein vorab geführtes Gespräch mit Nachbarn bewährt.

Zurzeit werden sechs Stunden pro Jahr/a10 Euro für Gemeinschaftsstunden berechnet. Hier wird auf eine Altersbegrenzung verzichtet, da nicht zwingend der Gartenpächter, sondern Familienangehörige die anfallenden Arbeiten unterstützen können. Dadurch soll das Kennenlernen von Gartenfreunden gefördert werden, um so den Zusammenhalt zu stärken. Grundsätzlich streben wir jedoch eine Mithilfe aller Kleingärtner an, welche mit der relativ geringen Stundenzahl im Jahr für alle möglich sein sollte.

Durch den Stadtverband der Gartenfreunde Herne-Wanne e.V., dem auch unser Verein angeschlossen ist, werden Schulungen und Fachberatungen für Kleingärtner angeboten. Es handelt sich hierbei um Themen, die für jeden Gartenfreund von Interesse sein dürften (z. B. Baumschnitt etc.). Bei Interesse bitten wir darum, sich mit unserem Fachbrater, der jederzeit fachgerechte Tips und Informationen erteilt, in Verbindung zu setzen.

Ihr Garten ist –wie bei der Übergabe besprochen- versichert. Wünschen Sie eine Änderung der Versicherungssumme, so ist diese Änderung immer zum Anfang des Jahres möglich. Hier bitten wir um rechtzeitige Information (bis Anfang Oktober des Vorjahres).

Ansprechpartner des Vereins sind unser Obmann und natürlich der Vorstand. Erreichbar sind wir in den regelmäßig stattfindenden Sprechstunden.

Alle aktuellen Informationen –auch die Termine der Sprechstunden- sind in den Schaukästen zu finden und auf unserer Internetseite zu sehen. Bei Problemen und Anregungen ist jeder in unseren Sprechstunden herzlich willkommen.

Gültige Satzung des KGV-Gartenstadt e.V.